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Probleme mit Denman D4
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Autor:  Red Savina [ 07.04.2010, 20:45 ]
Betreff des Beitrags:  Probleme mit Denman D4

Ich habe dieses Exemplar und war eigentlich ganz zufrieden. Jetzt hab ich aber zum "Zweck der Reinigung" das Kissen abgenommen. Seitdem flutscht mir ständig beim Kämmen das Kissen von der Schiene. Dazu kommt noch, dass man es sehr schlecht zurückschieben kann.
Widerrufszeit von 4 Wochen ist natürlich vorbei. Händler verweigert die Rückgabe. Angeblich hat man auf solche Waren keine Garantie/Gewährleistung... :evil:
Stimmt das wirklich? Würd das Teil am liebsten in die Tonne hauen...
Wahrscheinlich funktioniert die Technik aber nur bei glatten Haaaren? Ich kam auf die Idee zu dieser Bürste durch eine 4er-Frau... :roll:

Autor:  Everchanging [ 07.04.2010, 21:23 ]
Betreff des Beitrags: 

http://www.amazon.com/Denman-Large-Styl ... B000OUBC8A
Meinst du sowas?


Ich hatte auch einmal eine solche Bürste, bei mir ist das Ding grundsätzlich aus der Schiene gerutscht.
Kann dir da leider auch nicht weiterhelfen, ich selbst weiß nur, dass ich mir sowas nicht nocheinmal kaufe, weil so oder so gehen solche Sachen sehr schnell kaputt..

Was soll denn da der Vorteil zu normalen Bürsten oder gar Kämmen sein?

Autor:  ScotlandTheBrave [ 07.04.2010, 21:27 ]
Betreff des Beitrags: 

Tja... falls ich das Problem jetzt richtig verstanden habe.. wie wäre es mit Sekunden- oder Heisskleber? Lässt sich dann zwar nicht mehr zwecks Reinigung abnehmen, ist aber zumindest ansonsten wieder funktionell.

Autor:  Red Savina [ 07.04.2010, 22:05 ]
Betreff des Beitrags: 

Das mit dem Kleben hab ich mir auch schon überlegt, aber ob das hält? Wenn, dann eher Sekundenkleber. Mal sehen...
Ich ärgere mich nur so sehr über dieses tolle, hochangepriesene Patent mit dem abnehmbaren Kissen. Man sollte es zurückgeben können, wenns nicht hält!
Ich weiß gar nicht, ob es Denmans ohne dieses gibt. Die Idee ist ja nicht schlecht...

Normale Büsten laden statisch auf. Ich verliere etliche von diesen "Borsten".Und für mich sind diese auch noch zu dünn und elastisch, sie knicken auch gerne um.
Mit Kämmen komme ich leider nicht so gut klar.

Autor:  Dekublatt [ 07.04.2010, 22:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Wo hast du die Bürste gekauft?

glg Deku

Autor:  Red Savina [ 08.04.2010, 10:48 ]
Betreff des Beitrags: 

Im Hagelshop über Amazon. Hab die ja angesprochen, jetzt fehlen mir die Argumente. Die meinten, ein Buntstift könne man ja auch nicht zurückgeben... Aber den Vergleich kann man doch nicht anstellen, oder? :-k

Autor:  ScotlandTheBrave [ 08.04.2010, 11:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Find ich unsinnig. Ein Buntsift ist ein VERbrauchsggegenstand der quasi erst duch Abnutzung funktionert. Eine solche Bürste ist für den langen praktischen GEbrauch gemacht und sollte a.) stabil und robust sein sowie b.) auch die versprochenen Funktion aufweisen. Wie in diesem Fall das abnehmbare Kissen (aber steht in der Beschreibung auch, dass es wieder aufsetzbar ist? :lol: :roll: )

Autor:  black susa [ 08.04.2010, 11:33 ]
Betreff des Beitrags: 

Also wenn du die Bürste bei Amazon gekauft hast, würde ich mich an Amazon direkt wenden, wenn sich wie bei dir der Händler auf dumm stellt.
Normalerweisse ist auf Gebrauchsgegenständen eine Gewährleistung von 2 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Und ich glaube Garantie 1 Jahr, bin mir da aber nicht sicher.
Und das Beispiel mit dem Bleistift ist echt blöd, da sich ja der abnutzt und verbraucht wird. Aber eine Bürste wird ja nicht weniger durchs benutzen

BTW ich hab bisher die Erfahrung gemacht das Amazon bei solchen Sachen doch sehr kulant ist. Aber wie Scotland schreibt solltest du nochmal in die Gebrauchsanweisung (falls vorhanden) schaun

Autor:  esmues [ 08.04.2010, 13:30 ]
Betreff des Beitrags: 

Eine Gewährleistung von 2 Jahren ist zwar vorgeschrieben, aber nach einem halben Jahr muss der Käufer beweisen, dass das Teil schon beim Kauf defekt war oder einen Mangel aufweist. In dem ersten halben Jahr muss hingegen der Verkäufer beweisen, dass es nicht so ist. In dem Fall würde ich schon sagen, dass du einen Mangel geltend machen kannst, denn die Beschaffenheit der Ware ist nicht so, wie es aufgrund von Werbeaussagen zu erwarten war. Denn offensichtlich stand ja bei der Ware, dass die Schiene abnehmbar ist und wieder aufsteckbar. Das war ja wahrscheinlich ein wichtiger Kaufgrund und hier wurden Versprechen nicht erfüllt. Ich würde nicht so einfach kleinbei geben! Du hast definitiv ein Recht, die Ware zurückzugeben und dein Geld zu erhalten!(Selbst wenn in der Beschreibung nicht stand, dass das Kissen wieder aufsetzbar ist, das ist einfach zu erwarten.)

Autor:  Dekublatt [ 08.04.2010, 15:11 ]
Betreff des Beitrags: 

Wegen dem Beispiel mit den Bleistift - mit Schuhen ist es dasselbe - und eine Garantie kann man auch ausschließen, eine Gewährleistung nicht.
Ebenfalls kann dir mein Mann mit 100% Sicherheit sagen kann, ist, dass auch ein Bleistift, wenn er einen Mangel hat, Gewährleistungsansprüche auslöst.

Hier nochmal ein genaues Zitat von meinem Mann zu diesem Thema. Er würde das dem Verkäufer schreiben - wenn er dann immer
noch pampig ist, Amazon direkt anschreiben.
_____
Nach §434 BGB muss die gekaufte Sache frei von Sachmängeln (i.B. von zugesicherten Eigenschaften) sein. Der Käufer darf also erwarten, dass sich die gekaufte Sache (hier die Bürste) zur "gewöhnlichen Verwendung" eignet (sprich man kann die Haare bürsten) sowie, dass sie die zugesicherten Eigenschaften (hier das abnehmbare Kissen) hat.
Nach §476 BGB muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Ãœbergang zwischen den Parteien vorlag, wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auftritt.
____

Sprich: ER muss DIR beweisen, dass der Mangel nicht schon da war als er es verkauft hat, das wird so gut wie nie gehen.
Einen Auschluss für Hygieneartikel kenne ich (zumindest im österreichischen Recht) nicht, im deutschen BGB habe ich auch nichts gefunden.
Ich nehme eher an der Verkäufer verwechselt da Garantie und Gewährleistung.

_____


Ich hoffe wir konnten dir weiterhelfen

Liebe Grüße Dekublatt & Mann von Dekublatt :winkewinke:

Autor:  Sommerfrost [ 08.04.2010, 15:19 ]
Betreff des Beitrags: 

Ich kann mich da Dekublatt nur anschließen, du hast ja schließlich auch nicht vor die Bürste umzutauschen, weil sie dir nicht gefällt, sondern du reklamierst sie, weil sie kaputt ist. Tret dem Händler ruhig nochmal ganz nett auf die Füße, kann ja wohl nicht angehen. Grad eine Denman Bürste, die sind ja auch nicht gerade billig (ich hab auch eine)... :twisted:

Autor:  Red Savina [ 09.04.2010, 21:26 ]
Betreff des Beitrags: 

Wow, das nenn ich mal füllige Information!
Vielen Dank euch allen. Ihr habt mich echt motiviert!!!
Werd mich morgen mal hinsetzen und ne nette Rückmail verfassen :twisted:

Autor:  Sommerfrost [ 10.04.2010, 17:11 ]
Betreff des Beitrags: 

Oh ja! Und bitte berichte uns doch auch, wie er reagiert (und setz ihm eine Frist zum Reagieren, vielleicht will er das Aussitzen...). Ich bin gespannt!

Autor:  Red Savina [ 13.04.2010, 09:47 ]
Betreff des Beitrags: 

Hier ist die Antwort:"

diskutieren bringt hier wahrlich nichts mehr, schicken Sie die Bürste auf Ihre Kosten an uns zurück; dann erstatten wir Ihnen ohne Abzug von Nutzungsgebühren den Kaufbetrag der Bürste.
An sich müssten Sie uns beweisen, dass Sie das Kissen sachgemäß abgebaut haben. Aber wir belassen es jetzt dabei um etwaigen unnötigen Schriftverkehr zu vermeiden.
Natürlich könnte ich Ihnen auch noch anbieten, die Bürste abholen zu lassen, um unserer Nacherfüllung nachkommen zu können.
Ich würde die Bürste dann nach Erhalt beim Hersteller einsenden und diese reparieren lassen und/oder diese ggf. gegen dieselbe Bürste austauschen lassen. Dies würde ca. 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Ein Umtausch in eine andere Bürste ist so vorab nicht möglich, sowie die Erstattung vor unserem Recht auf Nacherfüllung nicht erfolgen kann.
"

Stimmt das mit der Beweispflicht? Das mit der Reparatur ist ja Blödsinn. Wirklich kaputt ist das Teil ja nicht, aber von der Bauweise her kann es einfach nicht funktionieren (dazu hätte man einen Riegel oder so oben am Schienenrand einbauen müssen).
Werde das Ding jedenfalls zurückgeschicken. Ob ich im selben Shop wohl nochmal bestellen soll :roll:
Hätte ja schon gerne einen Denman. Jedoch wird in den ganzen Shop-Ansichten nicht immer klar, ob das Kissen abnehmbar ist, oder nicht.

Autor:  Nadeshda [ 13.04.2010, 11:39 ]
Betreff des Beitrags: 

Hmm, ist es denn so schwierig, das Bürstenteil "richtig" abzumachen, dass ein Bedienfehler überhaupt möglich ist? Beweisen musst du erstmal gar nichts, kannst du ja auch nicht. Wenn du sagst, dass du das Ding bestimmungsgemäß benutzt hast, müssen die das schon so glauben.

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