Zitat:
Was mich am meisten stört, ist das weltweit Kinderschänder meist milder bestraft werden, als Leute die Beispielsweise einen Bankraub begangen haben. Habe dafür absolut keinerlei Verständnis. Oder dass eine Mutter, die 3 Babys direkt nach der Geburt getötet hat und in einem Gefrierschrank versteckt hat, für nur 13 1/2 Jahre, wegen Totschlags hinter Gitter muss. Nach vielleicht 8 Jahren kommt sie dann vorzeitig wegen guter Führung wieder raus! Für mich ist soetwas Mord und kein Totschlag...
*krame angestaubtes StGB raus*
soetwas wie Kinderschänderei KANN unter §§176, 176a, 177 fallen (je nach Schwere, es ist zu unterscheiden, ob in den Kindeskörper eingedrungen wurde oder ob das Kind den täter anfassen soll oder ob das Kind gewzungen wird, sich selbst anzufassen...usw)
Liegt Eindrigen vor, ist § 176a anzunehmen, da liegt das Strafmaß bei NICHT unter 2 Jahren
Bei Bankraub (mit Waffen) gilt (vereinfacht) zb §250 Schwerer raub, täter kriegt NICHT unter 3 Jahren
Ich fasse zusammen:
In den Kindeskörper eindringen->mind. 2 Jahre
In ne Bank mit Waffe gehen und unter Gewaltandrohung Geld stehlen-> mind. 3 Jahre
ganz grob vereinfacht!
Kindsmorde sind ne komplexe Angelegenheit...das führt denk ich zu weit
Aber kurz zur
Unterscheidung von Mord und Totschlag
Bei Mord §211 MÃœSSEN Mordmerkmale erfüllt sein, zb Habgier, Heimtücke, gemeingefährlich etc...
Wenn die Mutter ihr Baby umbringt MUSS also ein Mordmerkmal erfüllt sein, denn sonst isses KEIN Mord.
Auch wenn ich persönlich berührt bin über diese Tat der mutter, isses nicht gleich Mord, nech? Wir müssen schon wissen, dass zwischen Mord und totschlag der Unterschied der MORDMERKMALE vorliegt und dass liegt bei Kindstötungen der Mutter MEISTENS NICHT vor! (was man an der Mehrzahlr der Richtersprüche zu der Thematik erkennen kann)