Jeshuana hat geschrieben:
Eigentum ist notwehrfähig
Hier mal ein Beispiel:
seh ich jemanden mit meinem Kuscheltier wegrennen, darf ich die Verfolgung aufnehmen und das tun, was nötig ist, um mein Eigentum wiederzuerlangen. Das heißt, ich darf ihm eine runterhauen und ihm mit Schlägen (WENN denn nötig) mein Eigentum wiederabringen.
OT: Notwehr, ich muss nicht warten bis mich jemand schlägt! Ist der Schlag absehbar, darf ich sofort, auch ohne vorherigen Schlag, verteidigen.
Und wie sieht das im folgenden Fall aus??
Ein 10 jähriger ärgert die ganze Zeit einen 15 jährigen. Dieser bittet ihn immer wieder damit aufzuhören. Der macht aber weiter und attackiert den Älteren auch körperlich. Der 15 jährige setzt sich durch Abwehrbewegung zur Wehr und der 10jährige stürzt und bricht sich den Arm. Der Vater des 10jährigen wollte den 15jährigen wegen Körperverletzung anzeigen. Nur zur Randinfo, der 10jährige hat auch vorher schon allerhand "böses" getrieben. Hat zB mit einem Luftgewehr auf einen Erwachsenen geschossen und einem anderen Erwachsenen, der mit einer elektrischen Heckenschere am rumwerkeln war, Wasser über die Steckdose gekippt, dieser Erwachsene hat ihm dann auch eine gelangt.