Diskussion über die Tauschbörse
Moderatoren: Goja, Moderatoren
- sumpfacker
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Auch so habe ich so mal was als Warensendung geschickt und es ist anstandslos angekommen Honigmelone. Das hat mir einmal zu und auf wohl nichts zu tun, zumindest kann ich nichts erkennen.
95 cm <a href="http://www.langhaarnetzwerk.de/phpBB3/viewtopic.php?t=17024">SSS</a> (7,4 cm) 2b -c, F ii
NHF.mittelblond, mit minimal grau
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Dem muss ich widersprechen. Das sagt die Post gerne, stimmt aber nicht. Ich schicke auch "normale Briefumschläge" als Warensendung und es kam immer an. Ich habe auch nie Beschwerden gehört bzgl. Strafporto. Der Gag ist natürlich, es nicht bei der Post abzugeben, sondern eine Marke zu ziehen und einzuwerfen. Mich hat auch 1x so ein Postbeamter versucht, zu verkaspern, das mach ich nicht mehr.Honigmelone hat geschrieben:Eine Warensendung darf man nicht zukleben, zumindest nicht die normalen Briefumschläge, die man nur ein Mal auf- und zukleben kann. Luftposterumschläge kann man öfter zu- und aufkleben, da ist es egal.
Wenn die Post die WS öffnen will und es ist zugeklebt, wird es zurückgeschickt oder der Empfänger muss Strafporto zahlen. Wenn ich Warensendungen bei der Post abgebe, werden die öfter mal kontrolliert, d.h. geschaut ob zugeklebt und Inhalt geprüft.
Ach und ich tacker auch immer eine Klammer in "normale" Briefumschläge, zur Show, anscheinend achten die mehr auf den Spruch "Warensendung" + Klammer als auf zugeklebt.
Und Luftpolsterumschläge klebe ich auch zusätzelich noch mal mit Tesa zu, da kam auch nie was zurück.

Quelle: archive.org
irgendwie finde ich auch das unterschiedliche Verhalten auf verschiedenen postämtern der Brüller...
ich hab auf meine letzte Warensendung die Marke für die mittlere Warensendung draufgeklebt (Internetmarke). Habs extra vorher ausgemessen und gewogen. Dann bin ich auf die Post im Dorf hier gewackelt und wollte es abgeben. Da hat mir die Postfrau allen ernstes weiß machen wollen, das ich die große Warensendung nehmen muss.
Hab ich natürlich nicht gemacht, sonden die Sendung wieder mit genommen und irgendwie in den briefkasten gequetscht.
Der Witz daran, es ist angekommen, ohne das der Empfänger was nachzahlen muste...
Wenn ich in der Stadt Sachen auf der Post abgebe, kommt nie son Zirkus wie hier im Dorf
ich hab auf meine letzte Warensendung die Marke für die mittlere Warensendung draufgeklebt (Internetmarke). Habs extra vorher ausgemessen und gewogen. Dann bin ich auf die Post im Dorf hier gewackelt und wollte es abgeben. Da hat mir die Postfrau allen ernstes weiß machen wollen, das ich die große Warensendung nehmen muss.
Hab ich natürlich nicht gemacht, sonden die Sendung wieder mit genommen und irgendwie in den briefkasten gequetscht.
Der Witz daran, es ist angekommen, ohne das der Empfänger was nachzahlen muste...
Wenn ich in der Stadt Sachen auf der Post abgebe, kommt nie son Zirkus wie hier im Dorf

Zuletzt geändert von Ahdri am 28.05.2012, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
Haartyp: 1 a/b F ii; 90 cm nach <a href="http://www.langhaarnetzwerk.de/phpBB3/viewtopic.php?t=17024">SSS</a>
Haarfarbe: Henna Mahagoni - NHF: Hellbraundunkelblondmix mit Rotstich
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- sumpfacker
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Hier bei der Post hat mir schon mal ein Postmensch gesagt das er sich überhaupt nicht mit Warensendungen auskennt und erst nachschauen müßte, aber wenn ich das so richtig fände würde er es annehmen und es ist natürlich richtig gewesen und angekommen. Das war bei einer Post im Supermarkt, die Schulungen lassen wohl sehr zu wünschen übrig, meinte er.
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Also den Umschlag / das Päckchen zukleben und dann draufschreiben "Warensendung - darf zu Prüfungszwecken geöffnet werden" wird hier nicht so gerne gesehen. Die haben mich auf der Poststelle angemault, ich solle gefälligst einen ihrer Luftpolsterumschläge kaufen und auch nur das erste mal zukleben. Danach ginge es wohl nicht 
Ich hab hier schon von so vielen gehört, dass der Vermerk zum Öffnen ausreicht. Aber anscheinend nicht in meiner Postfiliale

Ich hab hier schon von so vielen gehört, dass der Vermerk zum Öffnen ausreicht. Aber anscheinend nicht in meiner Postfiliale

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Eigentlich ist es doch völlig egal was der Typ am Schalter sagt. Prüfen tut der Zusteller und wenn der das nicht in Ordnung findet, ist ein Aufschlag fällig. Den dann der Empfänger zahlen muss. Verweigert dieser das Nachzahlen, kommt der Brief zurück. Da interessiert niemanden mehr, dass der Beamte am Schalter sein ok gegeben hatte. Und zukleben ist bei Warensendungen eigentlich nicht ok, auch wenn es geduldet wird. Steht so zumindest in den Broschüren der DP.
Zum Thema Warensendungen:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&s ... 09_1006122
Da steht, dass die innere Verpackung zugeklebt sein darf, dann aber der vermerk "darf zu Prüfzwecken geöffnet werden" draufstehen muss.
Die äußere vepackung, also der Umschlag, darf nicht zugeklebt sein.
das heiß also, man kann ja seine ware in eine tüte packen, diese zukelben und das ganze dann in einen Umschlag packen, der dann nicht zugeklebt wird.
so können kleinere dinge nicht rausfallen.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&s ... 09_1006122
Da steht, dass die innere Verpackung zugeklebt sein darf, dann aber der vermerk "darf zu Prüfzwecken geöffnet werden" draufstehen muss.
Die äußere vepackung, also der Umschlag, darf nicht zugeklebt sein.
das heiß also, man kann ja seine ware in eine tüte packen, diese zukelben und das ganze dann in einen Umschlag packen, der dann nicht zugeklebt wird.
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2a M i, Bob, Nackenlänge, Umfang ~4,5 cm
Ziel: Haarausfall bekämpfen
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Altes Projekt: Ph'nglui mglw'nafh Cthulhu R'lyeh wgah'nagl fhtagn.
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Ich find diese Diskussion a la "ich klebe immer zu und noch nie hat jemand was gesagt" hat was von "ich fahre immer schneller als erlaubt, wurd aber noch nie geblitzt". Beides eben so lange, wie es gut geht... Finde so was aber generell eher unfair gegenüber der tauschpartner. Wenn ich was ersteiger und Warensendung wünsche, dann möchte ich auch dass es ordnungsgemäß verschickt wird. Vor allen Dingen, wenn die Regeln so eindeutig sind..!
- Honigmelone
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Wenn möglich werfe ich die WS auch in den Briefkasten, aber wenn er Umschlag höher als 4-5 cm ist, passt er nicht in den Briefschlitz, dann hilft es auch nichts ganz fest zu drücken.Deatha hat geschrieben: Der Gag ist natürlich, es nicht bei der Post abzugeben, sondern eine Marke zu ziehen und einzuwerfen.
](./images/smilies/eusa_wall.gif)
Angelegenheit hat geschrieben:Ich hab einen zugeklebten WS-Umschlag auch schon zurückbekomnen mit diesem gelben "Kleb mehr Porto drauf du geizige Sau"-Aufkleber, aber meist gehts wohl durch.

Haartyp: 1bFii
Umfang: 8,5 cm
Länge: 60 cm nach <a href="http://www.langhaarnetzwerk.de/phpBB3/viewtopic.php?t=17024">SSS</a> (März 2013)
Status: Langhaar auf Abwegen
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Wenn von Warensendung die Rede ist, sollte man eine Warensendung auch korrekt verschicken. Und dazu gehört eben das, dass eine Warendendung nicht zugeklebt wird. Mach, wie du es für richtig hältst. Es gibt, wie uniqueorn schon schrieb, klare Anweisungen. Entweder man hält sich dran, oder aber man muss es lassen. So lange, wie es eben gut geht. Allerdings hat die Post bei zugeklebten Briefen das Recht, ein Nachporto zu fordern.
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Stimmt, wenn zukleben erwünscht, sollte man die Briefform nehmen. N großen Unterschied macht es eh erst bei schwereren, bzw. dickeren Briefen, wenn es eben nicht mehr als Maxi Brief durchgehen würde, sondern es als Päckchen frankieren müsste. Dann würde sich Warensendung anbieten, ansonsten macht es wirklich keinen großen Unterschied. Nur finde ich es eben doof, wenn man einen Aufpreis als Empfänger zahlen muss und die Warensendung dann auch noch in der Postfiliale abholen muss (wenn die Post kommt, sind ja viele arbeiten).